In einem Runderlass des Reichsministeriums des Inneren von 1940 wurde bestimmt, dass „geisteskranke Juden künftig nur noch in die von der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland unterhaltene Heil- und Pflegeanstalt in Bendorf-Sayn, Kreis Koblenz aufgenommen“ werden durften.

1942 wurden in drei Deportationen aus Bendorf-Sayn 573 Juden über den Sayner Bahnhof erst nach Lublin deportiert. Nach der Selektion wurde ein Teil in das Lager Majdanek gebracht, ein anderer Teil in das Vernichtungslager Sobibòr.

Im November 1942 wurde die Jakoby`sche Anstalt als Nervenklinik für Juden aufgelöst.