Jan Schröder
In einem Runderlass des Reichsministeriums des Inneren von 1940 wurde bestimmt, dass „geisteskranke Juden künftig nur noch in die von der Reichsvereinigung der Juden in Deutschland unterhaltene Heil- und Pflegeanstalt in Bendorf-Sayn, Kreis Koblenz aufgenommen“ werden durften. 1942 wurden in … Weiter